Ein Energieausweis enthält allgemeine Angaben zum Gebäude, bspw. über Baujahr und Art der Beheizung, und er beinhaltet Energiekennwerte, die Aussagen über den jährlichen Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) machen. Anhand des Energieverbrauchs können Rückschlüsse über die anfallenden Energiekosten getroffen werden. Je höher der Kennwert, desto schlechter der energetische Zustand des Gebäudes.
Bei der Erstellung eines Energieausweises werden zwei Arten unterschieden – verbrauchs- oder bedarfsabhängiger Energieausweis (siehe unten). Neben den Angaben zum Energieverbrauch beinhaltet ein Energieausweis außerdem Vorschläge zu kostengünstigen Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen.
Sie profitieren also nicht nur von der Kenntnis über die energetische Beschaffenheit Ihres Gebäudes, sondern auch über konkrete Empfehlungen, um Ihre Energiekosten effizient und nachhaltig zu senken.
Der Energieausweis ist über die Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Nach der neuen EnEV, die zum 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, benötigen alle Wohngebäude und Nichtwohngebäude einen gültigen Energieausweis, wenn die Immobilie verkauft, neu vermietet, verpachtet oder geleast werden soll. Der Ausweis ist bei einer Immobilienanzeige bereits auszuweisen und spätestens auf Anfrage vorzulegen.
Bei dieser Berechnung werden die Bausubstanz und Anlagetechniken eines Gebäues (z. B. Ihre Heizungsanlage) zugrunde gelegt.
Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes wird eine Energiemenge ermittelt, die für Heizung, Lüftung und Warmwassernutzung im Durchschnitt benötigt wird. Der Energiebedarf wird somit theoretisch ermittelt und ist unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch, der je nach Nutzer unterschiedlich ausfallen kann.
Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des tatsächlich erfassten Energieverbrauchs ermittelt. Hierzu zählen die Heizung und die Warmwasseraufbereitung. Für die Berechnung wird der Energieverbrauch der letzten 3 Jahre herangezogen – bspw. auf Basis der Heizkostenabrechnungen.
Die Kosten für einen bedarfsorientierten Energieausweis ergeben sich in Abhängigkeit der Anzahl an Wohneinheiten:
Die Kosten für einen verbrauchsorientierten Energieausweis betragen pauschal 150 € pro Wohngebäude.
Der erstellte Energieausweis stellt den Energieverbrauch der aktuellen Hausbewohner dar. Besondere Umstände wie Kältemonate oder extremes Nutzungsverhalten werden nicht berücksichtigt. Ein Verbrauchsausweis ist aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung günstiger, aber hinsichtlich der Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen auch weniger aussagekräftig.
Anzahl der Wohneinheiten | Preise (inkl. MwSt.) |
Ein- bis Zweifamilienhaus | 300 € |
3 bis 6 Wohneinheiten | 400 € |
7 bis 15 Wohneinheiten | 600 € |
16 bis 30 Wohneinheiten | 900 € |
Bitte stellen Sie für die Erstellung eines Energieausweises Kopien der Grundrisspläne (maßstabgetreu) sowie Kopien der Schornsteinfegerprotokolle bereit. Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, teilen wir Ihnen dies vor Ort mit.
Generell kann bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohneinheiten zwischen einem bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis unterschieden werden (Wahlrecht). Für Gebäude mit vier oder weniger Wohneinheiten kann nur dann ein verbrauchsorientierter Ausweis erstellt werden, wenn das Gebäude nach dem 1. November 1997 gebaut wurde oder das Gebäude trotz früherer Bauantragsstellung die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt.
Bei Neubauten oder besonderen Modernisierungsmaßnahmen ist grundsätzlich ein bedarfsorientierter Energieausweis zu erstellen.
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