ENERGIEAUSWEIS

Energieausweise beschreiben den energetischen Zustand eines Gebäudes. Auf dem  Immobilienmarkt dienen Sie als Instrument für mehr Transparenz und den konkreten Vergleich von Energiekennwerten unterschiedlicher Immobilien. Nach der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV), die zum 1. Mai 2014 eingetreten ist, besteht zudem Ausweispflicht.

WISSENSWERTES ZUM AUSWEIS


Ein Energieausweis enthält allgemeine Angaben zum Gebäude, bspw. über Baujahr und Art der Beheizung, und er beinhaltet Energiekennwerte, die Aussagen über den jährlichen Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) machen. Anhand des Energieverbrauchs können Rückschlüsse über die anfallenden Energiekosten getroffen werden. Je höher der Kennwert, desto schlechter der energetische Zustand des Gebäudes.


Bei der Erstellung eines Energieausweises werden zwei Arten unterschieden – verbrauchs- oder bedarfsabhängiger Energieausweis (siehe unten). Neben den Angaben zum Energieverbrauch beinhaltet ein Energieausweis außerdem Vorschläge zu kostengünstigen Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen.

Sie profitieren also nicht nur von der Kenntnis über die energetische Beschaffenheit Ihres Gebäudes, sondern auch über konkrete Empfehlungen, um Ihre Energiekosten effizient und nachhaltig zu senken.


DER AUSWEIS


  • Erfassung der Energieeffizienz
  • 10 Jahre gültig ab Erstellung
  • mehr Transparenz
  • mehr Anreiz zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz
  • lukrativ gefördert
  • bedarfs- oder verbrauchsorientiert ermittelt

WER BENÖTIGT EINEN AUSWEIS


Ausweispflicht nach EnEV


Der Energieausweis ist über die Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Nach der neuen EnEV, die zum 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, benötigen alle Wohngebäude und Nichtwohngebäude einen gültigen Energieausweis, wenn die Immobilie verkauft, neu vermietet, verpachtet oder geleast werden soll. Der Ausweis ist bei einer Immobilienanzeige bereits auszuweisen und spätestens auf Anfrage vorzulegen.


WELCHE ARTEN VON AUSWEIS GIBT ES


Bei der Erstellung wird in verbrauchs- und bedarfsorientierte Energieausweise unterschieden. Mit beiden Verfahren sind unterschiedliche Voraussetzungen und Anforderungen an das Wohngebäude geknüpft.

BEDARFSORIENTIERT


Bei dieser Berechnung werden die Bausubstanz und Anlagetechniken eines Gebäues (z. B. Ihre Heizungsanlage) zugrunde gelegt.

Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes wird eine Energiemenge ermittelt, die für Heizung, Lüftung und Warmwassernutzung im Durchschnitt benötigt wird. Der Energiebedarf wird somit theoretisch ermittelt und ist unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch, der je nach Nutzer unterschiedlich ausfallen kann.


VERBRAUCHSORIENTIERT


Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des tatsächlich erfassten Energieverbrauchs ermittelt. Hierzu zählen die Heizung und die Warmwasseraufbereitung. Für die Berechnung wird der Energieverbrauch der letzten 3 Jahre herangezogen – bspw. auf Basis der Heizkostenabrechnungen. 


Preise


Die Kosten für einen bedarfsorientierten Energieausweis ergeben sich in Abhängigkeit der Anzahl an Wohneinheiten:


Preise


Die Kosten für einen verbrauchsorientierten Energieausweis betragen pauschal 150 € pro Wohngebäude.


Der erstellte Energieausweis stellt den Energieverbrauch der aktuellen Hausbewohner dar. Besondere Umstände wie Kältemonate oder extremes Nutzungsverhalten werden nicht berücksichtigt. Ein Verbrauchsausweis ist aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung günstiger, aber hinsichtlich der Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen auch weniger aussagekräftig.


Anzahl der Wohneinheiten

Preise (inkl. MwSt.)



Ein- bis Zweifamilienhaus


300 €

3 bis 6 Wohneinheiten

400 €

7 bis 15 Wohneinheiten

600 €

16 bis 30 Wohneinheiten

900 €

Bitte stellen Sie für die Erstellung eines Energieausweises Kopien der Grundrisspläne (maßstabgetreu) sowie Kopien der Schornsteinfegerprotokolle bereit. Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, teilen wir Ihnen dies vor Ort mit.


WELCHER AUSWEIS IST FÜR MICH ZULÄSSIG


Generell kann bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohneinheiten zwischen einem bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis unterschieden werden (Wahlrecht). Für Gebäude mit vier oder weniger Wohneinheiten kann nur dann ein verbrauchsorientierter Ausweis erstellt werden, wenn das Gebäude nach dem 1. November 1997 gebaut wurde oder das Gebäude trotz früherer Bauantragsstellung die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt.


Bei Neubauten oder besonderen Modernisierungsmaßnahmen ist grundsätzlich ein bedarfsorientierter Energieausweis zu erstellen.


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